Page 14 - TÄTIGKEITSBERICHT DER REGIERUNG
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In diesem Jahr sind bereits fast fünf Monate vergangen, in der nächsten Phase sollen
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wir die regelmäßge Epidemieprävention und -kontrolle unablässig anpacken sowie alle
Arbeiten der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung unverzüglich und gut
leisten. Die bekannt gegebenen politischen Maßnahmen sollen sowohl die Intensität
beibehalten, als auch die Nachhaltigkeit berücksichtigen. Angesichts der Veränderungen der
Situation können sie auch vervollkommnet werden. Wir besitzen die Entschlossenheit und
die Fähigkeit, die Zielvorgaben des ganzen Jahres zu erreichen.
III. Die Umsetzung der makroökonomischen Politik intensivieren, die Unternehmen
tatkräftig stabilisieren und die Beschäftigung gewährleisten
Bei der Gewährleistung der Beschäftigung und der Lebenshaltung der Bevölkerung
müssen wir die Unterstützung der 100 Millionen Marktteilnehmer stabilisieren und den
Unternehmen, insbesondere den Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen sowie
selbstständigen Gewerbetreibenden, tatkräftig dabei helfen, die Schwierigkeiten zu
überwinden.
Die Intensität der Steuer- und Gebührenermäßigungen soll verstärkt werden. Es gilt,
die etappenweise Politik zu intensivieren, diese mit institutionellen Anordnungen zu
verbinden, den Unternehmen Unterstützungen zur Vitalisierung zu gewähren und den
Marktteilnehmern dabei zu helfen, die Schwierigkeiten zu überwinden und sich weiter zu
entwickeln. Die im vorigen Jahr eingeführte Politik zur Verringerung des
Mehrwertsteuersatzes und der Beitragssätze der Rentenversicherung für Unternehmen soll
weiter durchgeführt und Steuern und Gebühren sollen um weitere etwa 500 Milliarden
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Yuan ermäßgt werden. Die früher bekannt gegebenen und bis Anfang Juni befristeten
politischen Maßnahmen zu Steuer- und Gebührenermäßigungen sollen bis Ende dieses
Jahres verlängert werden, dazu gehören der Erlass des von Arbeitseinheiten getragenen
Anteils der Renten-, Arbeitslosen- und Arbeitsunfallversicherungsprämien für Kleinst-,
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kleine und mittlere Unternehmen, die Ermäßgung bzw. der Erlass der Mehrwertsteuer für
jene Unternehmen mit Jahresumsätzen unterhalb der vorgegebenen steuerlichen Grenze,
der Erlass der Mehrwertsteuer für Dienstleistungsbranchen wie den öffentlichen Verkehr
und Transport, Gastronomie, Tourismus, Unterhaltung, Kulturwesen und Sport sowie die
Ermäßigung bzw. der Erlass des Entwicklungsfonds für Zivilluftfahrt und der
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